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AGB / FIS Regeln

Vertragsbestandteile sind:

  • Diese AGB
  • Die behördlich genehmigten Beförderungsbedingungen laut Aushang an den einzelnen Seilbahnzugängen
  • Die FIS-Regeln
Allgemeines

Die Skipässe sind nicht übertragbar (ausgenommen Punktekarten) und auf Verlangen des Kontrollpersonals vorzuweisen. Nachträglicher Umtausch sowie Verlängerung oder Verschiebung der Geltungsdauer sind nicht möglich. Nicht an den Kassen gekaufte Karten sowie verlorene Karten sind an den Lesern gesperrt. Bei Missbrauch erfolgt Entzug des Skipasses und die Berechnung eines Sondertarifs! Strafanzeige wird vorbehalten. Die einzelnen Leistungen, zu denen Skipässe berechtigen, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht. Das Unternehmen, das den Skipass verkauft, handelt für die anderen Unternehmen nur als dessen Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur das jeweilige Unternehmen verpflichtet. Mit dem Kauf des Fahrausweises erkennt der Gast unsere Beförderungsbedingungen, die bei den jeweiligen Stationen veröffentlicht sind, an. Mit dem Kauf des Skipasses erklärt sich der Kunde einverstanden, dass für Kontrollzwecke digitale Fotoaufnahmen bei den Zutritts-Systemen gespeichert werden.

Beförderungsbedingungen und Pistenregeln

Mit dem Kauf des Fahrausweises erkennt der Gast unsere Beförderungsbedingungen, die bei jeder Seilbahnanlage veröffentlicht sind, an.

Diese sind verpflichtet die ausgehängten Beförderungsbedingungen, Gesetze und die Pistenregeln/FIS-Regeln einzuhalten sowie Absperrungen und Anordnungen des Liftpersonals zu beachten.

Bei Verstößen gegen diese Bedingungen bzw. Bestimmungen erfolgen der Ausschluss von der Beförderung und der entschädigungslose Entzug des Tickets.

Rückvergütung

Bei Skiunfällen/Verletzungen/ Krankheiten erfolgt eine Rückvergütung nur dann, wenn der Skipass innerhalb von einem Tag bei einer der Skipass-Kassen zurückgegeben wird. Es ist nicht der Tag des Unfalles, sondern der Tag der Hinterlegung maßgebend. Eine Rückvergütung erfolgt nur dann, wenn ein ärztliches Attest oder ein Ambulanzschein vom Krankenhaus vorgelegt wird. Bei Tageskarten gibt es keinen Ersatz. Keine Rückvergütung für Begleitpersonen. Keine Rückvergütung bei vorzeitiger Abreise, Stillstand der Bahnen aufgrund von Ereignissen, die nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen, wie Witterung, Elementarereignisse u.a. sowie Sperrung von Skiabfahrten. Bei Saisonkarten wird pro gefahrenem Tag ein fixer Tageskartentarif berechnet. Überschreitet dieser Fixtarif den Kaufpreis, erfolgt keine Rückvergütung. Mehrtätige Tickets sind nur an aufeinanderfolgenden Tagen gültig. Eine Unterbrechung ist, ausgenommen im Fall von Wahlabos, nicht möglich.Ein nachträglicher Umtausch, eine Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer sind nicht möglich. Verlorene Tickets werden nicht ersetzt.

Einschränkung auf Grund der weltweiten COVID-19 Pandemie

Es ist allgemein bekannt, dass weltweit Beschränkungen, Einschränkungen auf Grund der COVID-19 Pandemie bestehen, welche auch für die Beförderung mit den Seilbahnanlagen und die Nutzung der Einrichtungen, die mit dem Ticket genutzt werden können, zu beachten sind ( z.B. Abstandsregeln, Beschränkung der Anzahl der beförderten Personen, Bestimmungen über die maximale Anzahl an Gäste, Regelungen für den Kassen-, Einstiegs- oder Ausstiegsbereich,Reduktion der Betriebszeiten, Regelungen zu Grenzkontrollen oder Grenzübertritten, ect.) Dabei sind die jeweils- auf Grund der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen - aktuellen Bestimmungen zu beachten. Dieses Risiko ist dem Kunden bei Erwerb des Tickets bekannt und bewusst. Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit neue/geänderte/ergänzte Beschränkungen und Einschränkungen der Nutzung des Tickets auf Grund von behördlichen Anordnungen bzw. der gesetzlichen Bestimmungen eintreten können, was z.B. zu Verzögerungen der Beförderung, zur Verweigerung des Zutritts (Erreichen der maximalen Anzahl an Gästen), zur vorzeitigen Bedingung des Betriebs, zur Nichterreichung von Einrichtung, etc. führen kann. Dieses Risiko ist dem Kunden bei Erwerb des Tickets bewusst und bekannt. Die Unternehmen unterliegt den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils geltenden Gesetzen und Verordnungen. Sollte eine Nichtbeförderung erfolgen, da Sie die zu diesem Zeitpunkt zu beachten  gesetzlichen/behördlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, begründet dies keinen Anspruch auf eine - anteilige-Rückerstattung.

Missbrauch von Fahrausweisen

Auf Verlangen ist der Skipass dem Seilbahnpersonal bzw. dem Kontrollorgan vorzuweisen und für die Dauer der Kontrolle auszuhändigen. Bei Verweigerung der Dateneinsicht kann der Datenträger für die Wintersaison bei allen Anlagen, innerhalb des gültigen Skipools, gesperrt werden. Werden Gäste in der Kontrollzone ohne oder mit ungültigem Skipass angetroffen, wird Schadenersatz berechnet. Missbräuchlich verwendete Skipässe werden ersatzlos abgenommen. Laut unseren Tarifbestimmungen droht Personen mit falsch verwendeten Skipässen zusätzlich zum Nachkauf der Tageskarte ein Aufwandszuschlag von € 50,- oder eine Verwaltungsstrafe von € 250,-.

Winter-Cards sind an eine bestimmte Person gebunden und können nicht auf andere Personen übertragen oder weiterverkauft werden. Bei Missbrauch erfolgt der Entzug des Skipasses, Anzeige bei Gericht und es wird eine Schadenersatzforderung gestellt. Verwenden Sie bitte daher nur den an Sie persönlich ausgestellten Skipass! Besitzer von  Winter-Cards haben die Pflicht, die eigene  Winter-Card so zu verwahren, dass andere Personen diese Winter-Card nicht nutzen können. Auf die Bestimmungen betreffend Schul- und Jugendgruppen wird in unseren Preislisten entsprechend hingewiesen. Das Alter ist bei Kindern, Jugendlichen und auch bei Jugendgruppen sowohl beim Skipasskauf als auch bei Liftzugängen mit einem Lichtbildausweis auf Verlangen nachzuweisen. Die in unserem Skigebiet eingesetzten Kontrolleure und das Seilbahnpersonal sind berechtigt, bei allen Pisten, Lift- und Seilbahnanlagen, allen ihren Funktionen entsprechenden Amtshandlungen nachzukommen. Für Skipässe mit einer Gültigkeit von mehr als 8 Tagen ist ein Lichtbild notwendig. Das Bild wird bei unseren Verkaufsstellen digital erfasst. Liftkarten ohne oder mit ungültigem Lichtbild werden ersatzlos eingezogen und verlieren für den Rest der Wintersaison die Gültigkeit. Die Begründung zum Erhalt eines ermäßigten Skipasses ist auch bei Zugangskontrollen an den Seilbahnstationen auf Verlangen vorzuweisen. Mit dem Kauf des Skipasses verpflichtet sich der Käufer, die geltenden Tarif- und Beförderungsbedingungen zu beachten und einzuhalten.

Der Verkauf von Skipässen bzw. Skipässen mit bestimmter Gültigkeitsdauer kann eingestellt werden, wenn die Sicherheit auf Skipisten wegen Überfüllung nicht mehr gewährleistet ist. Der Skipass ist so zu verwahren, dass auch ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist. Die Einbringung einer Strafanzeige bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Ablauf der Gültigkeit

Nicht verfahrene Tage verlieren ihre Gültigkeit und werden weder rückvergütet, ersetzt noch gutgeschrieben.

Übertragbarkeit und Umtausch

Dein Ticket ist personengebunden und nicht übertragbar. Umtausch, Verschiebungen oder Verlängerungen der Gültigkeiten sind nicht möglich.

Haftung

Der Pistenhalter haftet nicht für Schäden, die dem Pistenbenützer durch das Fehlverhalten anderer entstehen. Bei besonderer rücksichtsloser und gefährlicher Fahrweise sowie bei Missachtung von Sperren oder sonstigen Anordnungen müssen Sie mit dem Ausschluss der Beförderung rechnen. Wir bemühen uns um deine Sicherheit und bitten dich, die FIS-Regeln zu beachten. Alle Skipisten, mit Ausnahme des Nachtskibetriebs, sind von 17:00 Uhr bis 8:00 Uhr gesperrt! Das Betreten bzw. Befahren dieser Pisten ist auf Grund der Pistenpräparierung mit Seilwinde lebensgefährlich. Bei Missachtung der Sperre erfolgt Anzeige.

Berührungslose Datenträger

Alle Skipässe werden gegen Kaution ausgestellt. Rückgabemöglichkeiten für unbeschädigte Key-Cards und Rückerstattung der Kaution bei den Seilbahnkassen,  sowie auf freiwilliger Basis bei Vermietern, in Sportgeschäften und Gastronomie Betrieben.

Kinderbeförderung mit Sesselbahnen

Kinder unter 1,10 m Körpergröße: Beförderung nur auf dem Schoß eines Erwachsenen. Kinder mit Körpergröße zwischen 1,10 m und 1,25 m: Beförderung mit Sessellift nur in Begleitung (Nebensitz) eines Erwachsenen.

Parkplätze

Die Benützung der Parkplätze ist ausschließlich mit einem im Skigebiet gültigen Skipass, der am Tag der Nutzung an einem unserer Leser im Skigebiet registriert wurde, kostenlos. Ausgenommen davon sind Inhaber von Saisonkarten der Personenkategorie Skilehrer, Servitut und Personal. Für diese ist die maximale kostenlose Nutzung mit 20 Tagen beschränkt. Danach ist eine Parkgebühr für die restliche Saison in der Höhe von € 70 zu entrichten.

Nachtparkverbot auf allen Parkplätzen der Bergbahnen von 19:00 bis 8:00 Uhr, gegen Verstoß wird Anzeige erstattet.

Informationen gemäß § 24 DSG 2000 zu Photocompare

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Liftkarteninhabers/der Liftkarteninhaberin beim Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit den jenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden. Das Referenzfoto wird sofort nach Ablauf der Gültigkeit der Liftkarte gelöscht, die sonstigen Fotos spätestens 48 Stunden nach dem jeweiligen Durchschreiten eines Drehkreuzes, sofern nicht eine missbräuchliche Verwendung der Liftkarte vorliegt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Möglichkeit besteht, Liftkarten zu erwerben, welche technisch so konfiguriert sind, dass beim Durchschreiten des Drehkreuzes kein Foto angefertigt wird. In diesen Fällen muss aber mit Stichprobenkontrollen durch das Liftpersonal bzw. Kontrollorganen gerechnet werden. Bei Verweigerung dieser Verpflichtung kann der Datenträger gesperrt und die Beförderung verweigert werden. Bei missbräuchlicher Verwendung werden Tickets ersatzlos eingezogen.

Pisten- & Rettungsdienst

Wir bitten um Verständnis, dass Bergekosten im gesicherten Skiraum verrechnet werden. Unser Pisten- und Rettungsdienst überwacht nur markierte und geöffnete Pisten – im freien Gelände bewegt ihr euch auf eigene Gefahr.

Bus Transfer

Mit dem Skipass SkiLungau und Lungo könnt ihr auch alle Skibusse im Lungau kostenlos benutzen (mit Skiausrüstung). Zu Saisonbeginn und- ende eingeschränkter Bustransfer.

Wichtiger Hinweis

Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karte berechtigt, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmern erbracht. Die Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.

Die freie Zugänglichkeit des Waldes verlangt besonderes Verantwortungsbewusstsein und verpflichtet zu seinem Schutz. Gemäß Forstgesetz ist das Abfahren mit Wintersportgeräten im Wald und im Bereich von Aufstiegshilfen nur auf markierten Pisten und Skirouten gestattet. Es ist verboten, Forstkulturen unter 3 m Baumhöhe zu betreten sowie Abfälle und Zigaretten wegzuwerfen. Eine Nichtbeachtung hat Anzeigenerstattung nach dem Forstgesetz und den entschädigungslosen Entzug der Skipass-Berechtigung zur Folge. Gesonderte Fahrausweise für FußgängerInnen sind nur gültig für die Beförderung ohne Wintersportausrüstung. FußgängerInnen dürfen Skiabfahrten nicht betreten. Rodeln ist auf Skiabfahrten nicht gestattet.

FIS Regeln

Rücksicht auf die anderen
Jeder Skifahrer muss sich stets so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, und Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.
Überholen 
Überholt werden darf von oben oder unten, von recht oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer nicht gefährdet.
Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren
Jeder Skifahrer, der in eine Abfahrt einfährt, nach einem Halt wieder anfährt oder hangaufwährts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissen, dass er diese ohne Gefahr für sich und anderen tun kann.
Anhalten
Jeder Skifahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten.
Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
Aufstieg und Abfahrt
Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrtsstrecke benützen.
Beachten der Zeichen
Jeder Skifahrer muss die Markierungen und die Signale beachten.
Verhalten bei Unfällen 
Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistungen verpflichtet
Ausweispflicht 
Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben